An Taubheit grenzend schwerhörig:

Wie lange hilft eine Hörlösung, wann ein Cochlea-Implantat?

Altersbedingtes Nachlassen der Hörleistung kann bis zum vollständigen Hörverlust führen. An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit kann auch angeboren sein oder sich als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls entwickeln. Wie weit helfen hier hochwertige Hörlösungen, und wann ist ein Cochlear-Implantat einem Hörgerät überlegen?

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Grad der Schwerhörigkeit

Hörgeräte können eine große Bandbreite an Hörverlusten ausgleichen. In den meisten Fällen von Schwerhörigkeit hat das Hörvermögen eine Hörschwelle zwischen 25 bis 75 dB (als Hörschwelle wird jener Wert bezeichnet, ab dem der Betroffene einen Ton wahrnimmt; mit zunehmender Schwerhörigkeit verschiebt sie sich in den höheren Dezibel-Bereich). Nach der Einteilung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrifft das also geringgradige (26 – 40 dB, Kategorie 1), mittelgradige (41 – 60 dB, Kategorie 2) und hochgradige Schwerhörigkeit (61 – 80 dB, Kategorie 3).

In diesen drei Bereichen sind die Höreinschränkungen technisch noch hervorragend auszugleichen. Es gelingt eine ausreichende Verstärkung, damit der akustische Impuls wieder wahrgenommen wird, und die hochwertige Technik des Gerätes kann den Tönen zusätzlich die verloren gegangene Klarheit und Intensität zurückgeben. Störende Nebengeräusche werden ausgefiltert.

Hochleistungs-Hörlösungen können Töne sogar um mehr als 75 dB verstärken, sind also auch für Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit geeignet. Die technische Unterstützung des eingeschränkten Hörvermögens ist aber nur solange möglich, wie die verstärkten Impulse noch von der Hörbahn und dem Gehörsinn weiterverarbeitet werden können. In der WHO-Kategorie 4 – an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit einer Hörschwelle von über 81 dB – wird das jedoch zunehmend schwierig. Taubheit beginnt bei einer Hörschwelle von 120 dB.

 

Hörlösung oder Implantat?

Auf die Frage „Hörlösung oder Cochlea-Implantat“ gibt die erreichte Hörleistung eine Antwort: Spätestens dann, wenn das Innenohr und die Hörbahn durch altersbedingte Degeneration oder äußere Einwirkung so weit geschädigt sind, dass die vom Hörgerät verstärkten Impulse nicht mehr genügend gut verarbeiten werden können und sich mit Hörgeräten nur ein ungenügendes Sprachverstehen erzielen lässt, ist ein Cochlea-Implantat das Mittel der Wahl. Bei einem Cochlea-Implantat übernimmt ein eingepflanztes medizinisches Gerät die Funktion des geschädigten Innenohrs (lat. Cochlea) und überträgt anstelle der nicht mehr funktionierenden Haarzellen die Audiosignale an die Nerven der Hörbahn und an das Gehirn.

Diese elektronischen Signale werden von einem außen am Kopf oder Körper getragenen Soundprozessor in digitale Daten umgewandelt. Mittels einer Sendespule werden sie dann an das unter der Haut befindliche eigentliche Implantat weitergeleitet. In der Folge werden die digitalen Signale in elektrische Impulse umgewandelt, die die Hörnerven stimulieren und ans Gehirn weitergeleitet werden. Hier entsteht dann die Hörwahrnehmung.

 

Enge Kooperation mit dem Arzt

Die Hörakustiker von KIND werden mit Ihnen und für Sie immer die beste Hörlösung anstreben. Wenn sie Sie bereits länger begleiten und die Entwicklung Ihrer Hörverminderung kennen, können sie genau einschätzen, bis wann eine Hörverbesserung durch eine KIND Hörlösung möglich ist.

Wenn sich eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit entwickelt, steht der Hörakustiker bereits mit dem betreuenden Facharzt im Austausch. Gemeinsam schlagen Ihnen die beiden Experten dann die sinnvollen Schritte vor. Zu einem Cochlea-Implantat wird erst spät geraten, da es immer eine körperliche Belastung darstellt. Es kann allerdings das nahezu verlorene Hörvermögen wiederherstellen.

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