Besser Hören 2025: Jetzt Hörtest machen!
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Gemäß den Regelungen des Elektro- und Elektronikaltgeräte-Gesetzes (ElektroG) weisen wir Sie auf Folgendes hin:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Elektrogeräte sind durch dieses Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Es bedeutet, dass Batterien und Altgeräte nicht über den Hausmüll oder den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden dürfen.
Elektro-Altgeräte enthalten schädliche Stoffe und Ressourcen, welche negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt haben können.
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, Elektro- Altgeräte bei einer zugelassenen Rücknahmestelle, zum Beispiel bei einer Sammelstelle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abzugeben. Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Gemäß § 17 ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter den genannten Bedingungen verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über das Internetportal elektroretoure24 und unseren Fachgeschäften nach.
Altgeräte können in jedem KIND Fachgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden. Zudem haben wir für unsere Kunden uns dem Rücknahmesystem elektroretoure24.de der EARN Elektroaltgeräte Service GmbH angeschlossen. Diese stellt Ihnen an den unter dem folgenden Link zugänglichen Rücknahmestellen entsprechende kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung: elektroretoure24/Rücknahmeinformationen
Löschen von personenbezogenen Daten
Bitte beachten Sie, dass sich auf dem Elektro-Altgerät gegebenenfalls noch personenbezogene Daten befinden können. Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich. Werden Ihre personenbezogenen Daten von den zu entsorgenden Elektrogeräten nicht sicher gelöscht, kann nicht sichergestellt werden, dass diese Daten nicht in die Hände von Unberechtigten gelangen.
Entsorgung von enthaltenen Batterien und Leuchtmitteln
Bitte entfernen Sie entnehmbare Alt-Batterien, Alt-Akkus und Leuchtmittel, bevor Sie das Gerät zur Entsorgung abgeben. Bitte entsorgen Sie beides getrennt.
Der nachfolgende Hinweis betrifft den Umgang mit Waren durch Endnutzer, wenn diese Waren aus Batterien bestehen oder diese Waren Batterien enthalten.
Eine Batterie nach dem Batteriegesetz (BattG) ist ein Verbrauchsartikel im Sinne des § 92 Abs. 1 BGB, denn ihr bestimmungsgemäßer Gebrauch besteht im Verbrauch.
Batterien und Akkus sind nicht im Hausmüll zu entsorgen. Besitzer von Altbatterien haben nach § 11 Abs. 1 S.1 BattG diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Geräte-Altbatterien werden ausschließlich über Sammelstellen, die dem gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem angeschlossen sind, erfasst.
Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf die für Endnutzer übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Der Indikator wie die durchgekreuzte Mülltonne auf Batterieverpackungen bedeutet, dass diese Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Gleiches gilt für die Symbole mit der Ergänzung Pb (Batterie enthält Blei), Cd (Batterie enthält Cadmium), Hg (Batterie enthält Quecksilber).