Besser Hören 2025: Jetzt Hörtest machen!
•
Besser Hören 2025: Jetzt Hörtest machen!
•
Besser Hören 2025: Jetzt Hörtest machen!
•
Besser Hören 2025: Jetzt Hörtest machen!
•
Besser Hören 2025: Jetzt Hörtest machen!
•
Besser Hören 2025: Jetzt Hörtest machen!
•
Besser Hören 2025: Jetzt Hörtest machen!
•
Besser Hören 2025: Jetzt Hörtest machen!
•
Alle wichtigen Informationen zu Hörgeräte-Preisen bei KIND im Überblick.
Wenn Sie sich zum ersten Mal mit Hörgeräten beschäftigen, ist das Thema Hörgeräte-Preise von besonderem Interesse. Bei KIND bieten wir Ihnen Hörgeräte in allen gängigen Preisklassen¹ – von kostenlosen Hörgeräten zum KIND Nulltarif bis zu Hörgeräten der Premium-Klasse mit modernster Technologie.
Die genannten Preise¹ in jeder Komfortstufe gelten jeweils pro Hörgerät.
¹ Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um den privaten Eigenanteil pro Hörgerät für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen, die Mitglied im Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) sind. Die Eigenanteile anderer Krankenversicherungen können von den genannten Preisen abweichen. Die Preise gelten jeweils pro Hörgerät für Krankenversicherte mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung, zzgl. der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Hörgerät. Zu jedem Hörgerät kann ein individuell gefertigtes Ohrpassstück der Materialien hart oder weich in einer attraktiven Designbauform oder im-Ohr-Schale ohne privaten Eigenanteil gewählt werden. Für Hörgeräte mit Lithium-Ionen Akku-Technologie wird ergänzend eine Ladestation benötigt (+200 €).
Mit KIND können Sie vollkommen risikolos besseres Hören erleben. Denn wir beraten Sie stets fair, transparent und fachkompetent. Unsere KIND Erfolgsgarantie bietet Ihnen ein 100-Tage-Geld-zurück-Versprechen. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite. Lassen Sie sich über die Preisstruktur unserer Hörgeräte beraten.
Der Preis für ein Hörgerät richtet sich nach der Bauform (Design), den Hörgeräte-Funktionen und dem Zuschuss der Krankenkasse. Je nachdem, ob z.B. ein Standard-Hinter-dem-Ohr-Hörgerät oder eine maßfertigte Bauform wie ein Im-Ohr-Hörgerät die beste Wahl für Sie ist, kann der Hörgeräte-Preis variieren.
Ein zweiter Faktor sind die Hörgeräte-Funktionen. Diese sollten sich an Ihren Anforderungen im Höralltag und an Ihren persönlichen Wünschen orientieren. Wenn Sie z.B. viel fernsehen oder gerne Sport mit Ihren Hörgeräten treiben möchten, kommen Bluetooth-Hörgeräte bzw. smarte Hörgeräte in Frage. Je nach Wunschausstattung erhöht sich entsprechend der Hörgeräte-Preis.
Auch die Zuzahlung der Krankenkasse hat Einfluss auf die Hörgeräte-Kosten. Der Krankenkassenzuschuss wird vom ursprünglichen Hörgeräte-Preis abgezogen, es verbleibt der zu zahlende Eigenanteil. Die Zuzahlung kann für ein und dieselben Hörgeräte bei verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich hoch sein.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zu Hörgeräten. Dieser ist so gestaltet, dass die Kosten für Nulltarif-Hörgeräte praktisch vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Es fällt lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät an.
Auch alle anderen Hörgeräte werden bezuschusst, der verbleibende Preis stellt den zu zahlenden Eigenanteil dar.
Gutes Hören ist bei KIND keine Frage des Geldbeutels. Unsere KIND Hörakustiker:innen empfehlen Ihnen nur die Hörgeräte, die Sie wirklich brauchen. Die Basis unserer Empfehlungen sind immer Hörgeräte zum Nulltarif. In unserer mehrfach prämierten KIND Beratung informieren wir Sie transparent über sinnvolle weitere Funktionen für Ihre Hörgeräte und die jeweiligen Preise.
✓ Unsere Preise sind fair und dauerhaft günstig.
✓ Wir stellen Ihnen den Preis Ihrer Hörgeräte anhand einer Preisliste transparent dar.
✓ Sie erhalten immer ein individuelles, schriftliches Angebot.
✓ Wir führen Ihnen detailliert die Zuzahlung Ihrer Krankenkasse, Ihren privaten Eigenanteil und die gesetzliche Zuzahlung auf.
Im Bereich von Nulltarif-Hörgeräten gibt es bei KIND keine Preisunterschiede zwischen Hinter-dem-Ohr-Hörgeräten und Im-Ohr-Hörgeräten. Beide Hörgeräte-Arten sind ohne zusätzliche Kosten erhältlich (Ausnahme: die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät).
Wünschen Sie besonders kleine und kosmetisch noch ansprechendere Hörgeräte? Dann fällt für die Miniaturisierung ein Aufpreis in Höhe von ca. 200 € bis 300 € an. Auch unterschiedliche Hörgeräte-Technologien unterscheiden sich preislich. Hörgeräte mit Akkus beispielsweise kosten initial mehr als Hörgeräte mit Batterien, dafür sparen Sie langfristig die Folgekosten für den ständigen Kauf von Batterien.
Bei KIND erhalten Sie nicht nur modernste Hörgeräte zu fairen Preisen – in den Kosten sind eine ganze Reihe von Serviceleistungen inbegriffen:
Transparente, fachkompetente Beratung
Individuelle Bedarfsanalyse
Professioneller Hörtest
Sofort-Anpassung der Hörgeräte
Kostenloses Testen der Hörgeräte
Feinanpassung
6 Jahre Dienstleistungspaket
Servicechecks & Optimierung der Einstellungen
Bevor Sie sich für ein bestimmtes Hörgeräte-Modell entscheiden, können Sie Hörgeräte bei KIND kostenlos und unverbindlich Probe tragen. Im Rahmen unserer KIND Beratung haben Sie die Möglichkeit, die von unseren Hörakustiker:innen empfohlenen Hörgeräte in Ihrer gewohnten Umgebung zu testen. So können Sie Ihre Entscheidung auf eine bessere Basis stellen.
Sinnvolles Zubehör macht das Hören mit Hörgeräten noch komfortabler. Hörgeräte-Zubehör-Produkte vereinen gleich mehrere praktische Funktionen und bieten dadurch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Der Vergleich von Hörgeräte-Preisen bei einzelnen Hörakustikern gestaltet sich oft gar nicht so einfach. Deshalb bieten wir Ihnen bei KIND die Möglichkeit, sich ein Hörgeräte-Vergleichsangebot erstellen zu lassen. Wenn Sie bereits ein Angebot für neue Hörgeräte haben, können Sie uns dieses zusenden. Wir unterbreiten Ihnen dann ein vergleichbares Angebot aus der KIND Hörgeräte-Kollektion.
Hörgeräte können durch Sturz, Bruch oder Feuchtigkeit Schaden nehmen. Ebenso können sie durch Verlust oder Diebstahl gänzlich verloren gehen. In diesen Fällen muss Ersatz her, was schnell teuer werden kann. Mit den KIND Hörgeräteversicherungen beugen Sie hohen Kosten vor und sichern Ihre Hörgeräte gegen alle Risiken ab.
Hörgeräte können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt legt auf Basis Ihres Einkommens und einiger weiter Faktoren eine sogenannte „zumutbare Belastung“ fest. Diesen Betrag müssten Sie eigenständig tragen. Alles, was darüber hinaus an Kosten anfällt, wird steuermindernd berücksichtigt. Wichtig: heben Sie Ihre HNO-Verordnung und Hörgeräte-Rechnungen gut auf. Sowohl Hörgeräte als auch Hörgeräte-Batterien gelten als „zwangsläufige Kosten“. Daher können auch letztere steuerlich geltend gemacht werden.
Nutzen Sie unsere kostenlose KIND Beratung und erfahren Sie alles zu unseren Hörgeräten und Hörgeräte-Preisen.
Hörgeräte zum KIND Nulltarif werden vollständig von der Krankenkasse bezahlt. Sie sind daher im Prinzip kostenlos. Sie müssen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät eigenständig leisten.
Der Preis eines Hörgerätes ist von der Bauform (Design), den Hörgeräte-Funktionen und dem Zuschuss der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Bei KIND erhält jede Kundin / jeder Kunde eine Hörgeräte-Empfehlung, die dem Hörbedarf, den Anforderungen an den Höralltag, den eigenen Wünschen und sinnvollen Ausstattungs- und Zubehöroptionen entspricht.
Jede Krankenkasse zahlt einen Zuschuss zu Hörgeräten. Bei Hörgeräten zum Nulltarif deckt der Zuschuss praktisch vollständig die Kosten des Hörgerätes ab. Bei Hörgeräten mit weiteren Hörkomfort-Optionen wird der Krankenkassen-Zuschuss vom Hörgeräte-Preis abgezogen. Es verbleibt dann noch ein Restbetrag, der als Eigenanteil selbst gezahlt werden muss.
Hörgeräte, die individuell an Ihren Gehörgang angepasst werden, müssen nicht zwangsläufig teurer sein als Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte. Bei KIND erhalten Sie Im-Ohr-Hörgeräte z.B. bereits zum Nulltarif, ohne höhere Kosten. Nur wenn die Hörgeräte als Mini-Variante extra-klein gefertigt werden sollen, fällt ein höherer Preis an.
In der Regel haben Sie sechs Jahre nach Anschaffung des ersten Hörgerätes Anspruch auf ein neues. Inwieweit die Kosten dafür übernommen oder bezuschusst werden, muss individuell mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden.
Eine Wartung der Hörgeräte sollte in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Jahr, erfolgen. Auch kürzere Intervalle (ca. 2-3 Mal im Jahr) sind zu empfehlen. Wir bei KIND führen drei Monate nach der ersten Hörgeräteanpassung einen Service-Check durch, bei dem wir Ihre Zufriedenheit mit Ihren Hörgeräten abfragen und die Funktionalität Ihrer Hörgeräte überprüfen. Auch kleinere Reparaturen und eine Reinigung der Hörgeräte nehmen wir auf Wunsch vor.
Die Preise für Hörgeräte-Verbrauchsmaterial wie Hörgeräte-Batterien variieren je nach Menge. Bei KIND können Sie z.B. 6 Batterien im Blister für 6 € erwerben. Bei größeren Mengen profitieren Sie von einem günstigeren Einzelpreis. So erhalten Sie 12 Batterien für 9,60 € und 36 Batterien für 18 €.
Die Preise für Hörgeräte-Reparaturen hängen normalerweise vom jeweiligen Schaden an den Hörgeräten ab. Bei KIND profitieren Sie allerdings von Festpreisen für Hörgeräte-Reparaturen und Reparaturen an Hörgeräte-Zubehör. Durch die Festpreise sind die Kosten zu jedem Zeitpunkt transparent. Bei Trägern von Nulltarif-Hörgeräten werden die Kosten durch eine Reparaturpauschale der Krankenkassen vollständig übernommen. Gesetzlich Versicherte, die einen privaten Eigenanteil zu ihren Hörgeräten gezahlt haben, erhalten zwar auch eine Reparaturpauschale ihrer Krankenkasse. Sie müssen aber einen bestimmten Anteil der Reparaturkosten selbst tragen. Privatversicherte müssen die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse abklären und einreichen.
Mit der KIND Hörgeräte-Versicherung können Sie Ihre Hörgeräte umfassend absichern. Unterschiedliche Versicherungen bieten Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Beschädigung, Verlust oder Defekt Ihrer Hörgeräte. Ob KIND Ausprobeversicherung oder KIND Hörgeräte-Versicherung: Der sichere Schutz ist gewährleistet.
*Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung, zzgl. der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Hörgerät. Zu jedem Hörgerät kann ein individuell gefertigtes Ohrpassstück der Materialien hart oder weich oder Im-Ohr-Schale ohne privaten Eigenanteil gewählt werden.