Rundum-Schutz für Ihre Hörlösung: Die Hörgeräteversicherung
Schutz vor Verlust und Beschädigung – schon bei der Ausprobe
Hörgeräte-Ratgeber
Hörgeräte sind kleine Technikwunder. Sie ermöglichen es, trotz Beeinträchtigung des Hörvermögens normal am Alltagsleben teilzuhaben. Eine Hörgeräteversicherung sichert umfassend ab, falls die Hörgeräte einen Defekt erleiden oder verloren gehen.
Optimale Absicherung gegen versicherte Schadensfälle
Warum eine Hörgeräteversicherung sinnvoll ist? Eine Hörgeräteversicherung bietet einen Rundumschutz. Sie greift bei Verlust, Diebstahl, Beschädigungen durch versehentliches Fallenlassen und Schäden durch Feuchtigkeit. Gute Hörgeräteversicherungen decken nicht nur den Schaden bei Totaldefekt oder Verlust ab, sondern auch Reparaturen an den Hörgeräten, die aus einem versicherten Schaden resultieren. Idealerweise lässt sich die Versicherung flexibel in Anspruch nehmen: nur für ein Jahr oder für mehrere Jahre. Die Preisgestaltung orientiert sich bei der Hörgeräteversicherung an der Höhe des privaten Eigenanteils. Bei einer guten Hörgeräteversicherung sind sowohl die Im-Ohr-Schale als auch das Ohrpassstück versichert. Bei Totalverlust erhalten Sie gleichwertiges neues Hörgerät.
Die Ausprobe-Hörgeräteversicherung
Der Begriff Ausprobe bezeichnet den Zeitraum, in dem die Hörgeräte ausprobiert und vom Hörakustiker angepasst werden. Dieser Zeitraum dauert bis zu sechs Wochen. Mangels Erfahrung im Umgang mit den neuen Hörgeräten kann es währenddessen zu versehentlichen Beschädigungen oder gar zum Verlust der Hörgeräte kommen. Eine Ausprobe-Hörgeräteversicherung für diesen Test der neuen Hörlösung sichert ab. Die Zusatz-Hörgeräteversicherung kann Kosten ersparen, für Schäden während der Ausprobe kommt nämlich weder der Hörakustiker noch die Krankenkasse auf.
Die Vorteile der Hörgeräteversicherungen von KIND
KIND bietet eine Hörgeräteversicherung an, die den Vergleich mit anderen Angeboten nicht scheuen muss – im Gegenteil: Die KIND Hörgeräteversicherung garantiert bei Schäden eine umgehende Reparatur oder schnellen Ersatz. Zur Überbrückung werden kostenlose Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Die Schadensregulierung kann in jedem der 30 KIND Hörzentralen in Anspruch genommen werden. Besonders an der KIND Ausprobeversicherung ist, dass im Schadensfall kein Selbstbehalt gezahlt werden muss.
Weitere Informationen zu den KIND Versicherungen sind in jeder KIND Hörzentrale erhältlich
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