Wir sind Dienstleister mit Herz und Verstand und beraten Sie so, wie wir selbst gerne beraten werden möchten: fair, transparent und fachkompetent. Seit fast 70 Jahren sind wir Ihr kompetenter Partner für gutes Hören. In 30 Hörzentralen in der Schweiz kümmern wir uns um Ihre Bedürfnisse.
Beratung
Warum Sie mit KIND am besten beraten sind
Hörgeräte-Beratung
Das Herzstück unserer Hörgeräteanpassung ist die mehrfach prämierte KIND Beratung: Sie garantiert eine auf Ihren Bedarf abgestimmte Empfehlung durch Ihren KIND Hörakustiker. Wir ermitteln Ihr individuelles Hörprofil mit Hilfe modernster, digitaler Messtechnologie und unserer strukturierten Hörbedarfsanalyse. Mit der KIND Sofort-Anpassung passen wir Ihnen Ihre bedarfsgerechte KIND Hörlösung bereits im ersten Termin an. Testen Sie die Hörgeräte in gewohntem Umfeld – ganz ohne Kosten.
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin.
Services
Überprüfung, Feinanpassung und Reinigung Ihrer Hörgeräte
Vergleichen lohnt sich!
Ihnen liegt ein Angebot für den Kauf eines Hörgeräts vor? Schicken Sie uns Ihr Angebot und wir unterbreiten Ihnen ein Vergleichsangebot. |
Informieren Sie sich über unsere Produkte und Leistungen mit unserem Informationsmatrial. |
Finden Sie eine KIND Hörzentrale in Ihrer Nähe.
Der Weg zur Ihrer persönlichen Hörlösung ist ganz einfach: Unsere Mitarbeiter beraten Sie so, wie sie selbst als Kunden beraten werden möchten – kompetent, fair, transparent und ehrlich.
Unser Ziel: Durch eine umfassende Hörgeräte-Beratung die optimale Versorgung für Sie zu finden. Wir ermitteln ihren persönlichen Hörbedarf, beraten Sie ganz individuell und binden dabei Ihren ORL-Arzt mit ein. Entsprechend Ihrer Bedürfnisse bekommen Sie von unseren erfahrenen KIND-Hörakustikern bedarfsgerechte Produktempfehlungen – und das bereits ab CHF 0.*
Wir bei KIND glauben: Eine optimale Hörgeräte-Versorgung bedeutet mehr Lebensqualität. Neben der Beratung ist uns ein guter Hörgeräte-Service wichtig. Hierfür arbeiten wir tagtäglich.
*Moderne Hörgeräte inklusive Dienstleistungspaket, welche für AHV- und IV-Versicherte mit Leistungsanspruch von der Versicherung rückvergütet werden können