Neue Hörgeräte, ungewohnte Hintergrundgeräusche
So fällt die Eingewöhnung leicht
Hörgeräte im Alltag
Ob im Restaurant, beim Shoppen oder im Bus auf dem Weg zur Arbeit: Wer mit Hörgeräten in der Öffentlichkeit unterwegs ist, empfindet die Umgebung oft als unangenehm laut – besonders, wenn er die Hörgeräte erst seit kurzem trägt. Wir haben einige Tricks parat, die bei der Gewöhnung an die neuen Hörgeräte und die Hintergrundgeräusche helfen können. Außerdem bietet moderne Hörgerätetechnologie selbst Lösungen, damit das neue Hören leichter fällt.
Neue Sounds für das Gehirn
Für unser Gehirn sind die neuen Hörgeräte und die Hintergrundgeräusche nach Jahren des Hörverlusts zunächst eine völlig neue Erfahrung. Nachdem es durch die Schwerhörigkeit immer weniger akustische Reize erhalten hat, kann es nun mit den vielen Umgebungsgeräuschen nicht mehr richtig umgehen: Das Gehirn muss erst wieder lernen, Geräusche nach Lautstärke und Priorität „einzusortieren“. Dafür ist es wichtig, die Hörgeräte trotz lauter Geräuschkulisse regelmäßig zu nutzen. Am besten ist es, die Hörgeräte gleich von Anfang an den ganzen Tag zu tragen. Fällt dies zunächst schwer, ist es ratsam, sie zunächst stundenweise zu tragen und die Tragezeit sukzessive zu erhöhen, bis man sich völlig an die Hörgeräte gewöhnt hat.
High-Tech-Hilfen für unterwegs
Was die Eingewöhnung ebenfalls erleichtert: Moderne Hörgeräte können Hintergrundgeräusche technisch abmildern. Das erfolgt zum Beispiel, indem sich die Richtwirkung der Mikrofone automatisch auf die Position des Gesprächspartners ausrichtet. Das erleichtert Unterhaltungen in einem lauten Umfeld erheblich. Außerdem können viele moderne Hörgeräte zur Verminderung von Umgebungsgeräuschen individuell eingestellt werden. Darüber hinaus kann ein Smartphone zum Beispiel bei einem Vortrag als externes Mikrofon dienen: Direkt beim Redner positioniert, überträgt es dessen Stimme per Bluetooth-Funk bis zu zehn Meter weit aufs Hörgerät.
* Für Mitglieder der Sozialversicherungsträger mit Leistungsanspruch und HNO-fachärztlicher Verordnung.